WAHLARZT

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Patienten erhalten auch für die Behandlung von Wahlärzten Leistungen ihrer Sozialversicherung. Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung erstatten die Krankenkassen ca. 80 % der Gebühren, die nach der österreichischen Honorarordnung für Vertragsärzte entstanden wären. Dies entspricht nicht immer 80% des tatsächlichen Honorars.



Wahlarzt-Rezepte werden in der Apotheke wie Kassen-Rezepte eingelöst.


Jede Ordination ist vor Ort in bar zu bezahlen.